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WETTBEWERBSRECHT

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht – ist geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb  (UWG)

Vordergründig dient das Gesetz dem Schutze der Mitbewerber eines Unternehmens und der Verbraucher, vgl. § 1 UWG.

Das UWG verbietet so genannte unlautere geschäftliche Handlungen. Erfasst wird jede Handlung, die geeignet ist  die Interessen von Mitbewerbern oder Verbrauchern zu beeinträchtigen. Darunter fallen u.a.:

  • falsche Widerrufsbelehrung etwa im Online Shop
  • unzureichende AGB
  • irreführende Werbung durch unzulässige Zusätze (Bsp.: “FCKW frei“)
  • Werbung mit selbstverständlichem (Bsp.: Werbung mit Gewährleistungsrechten)

Rechtsfolgen von wettbewerbsrechtlichen Verstößen:

Die vorgenannten unlauteren geschäftlichen Handlungen stellen Verstöße gegen das UWG dar, mit der Folge, dass diese Verstöße von Mitbewerbern oder rechtsfähigen Verbänden (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) abgemahnt werden können.

Mitbewerber oder rechtsfähige Verbände im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG machen wettbewerbsrechtliche Verstöße gegen den Verletzer regelmäßig in Form einer  Abmahnung geltend.  Mit dieser Abmahnung wird der Verletzer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Überdies besteht ein Schadensersatzanspruch gemäß § 9 UWG. Gleichzeitig macht der Beeinträchtigte mit der Abmahnung die Kosten seiner Aufwendungen geltend. Unter diese Kosten fallen regelmäßig die Anwaltskosten, sofern es sich um eine Abmahnung durch einen Anwalt handelt.

Beachte:

  • Viele Abmahnungen sind unberechtigt, sodass keine Kosten zu erstatten sind!
  • Auch berechtigte Abmahnung sehen i.d.R. viel zu hohe Kosten vor!
  • Grundsätzlich sind die Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst!

Gern prüfen wir dies für Sie nach und suchen für Sie den kostengünstigsten Weg!

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