FILESHARING
Der Begriff „Filesharing“ bezeichnet die Weitergabe von Dateien zwischen Benutzern im Internet. Diese Datenfreigabe erfolgt in sogenannten Peer-to-Peer Netzwerken (P2P) oder „Tauschbörsen“.
Beachte:
In den Tauschbörsen werden die Dateien meist von dem jeweiligen Nutzer nicht nur heruntergeladen (download), sondern gleichzeitig automatisch hochgeladen (upload), was dazu führt, dass die Datei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dies ist jedoch unzulässig und kann als illegaler Download abgemahnt werden, wenn Sie nicht der Urheber der Datei sind und auch sonst nicht zur Verbreitung der Datei berechtigt sind.
In den Netzwerken werden vor allem Filme, Musik, Bilder und Computerprogramme down- und upgeloaded bzw. „getauscht“.
Die Teilnahme an den entsprechenden Netzwerken ist grundsätzlich zulässig. Unzulässig ist lediglich das Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke ohne Berechtigung des Urhebers; dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Bekannte Filesharing Netzwerk sind zum Beispiel:
- eDonkey2000-Netzwerk: eMule, Morpheus, Shareaza
- BitTorrent-Netzwerk: BitTorrent, Azureus
- FastTrack-Netzwerk: KaZaA
- Gnutella-Netzwerk: FrostWire, LimeWire, BearShare
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